Rechtsprechung
LSG Bayern, 16.03.2010 - L 5 R 505/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Sozialversicherungsbeitrag - Berechnung - Heranziehung einer nach einem für allgemeinverbindlich erklärten Manteltarifvertrag geschuldeten Einmalzahlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB IV § 14 Abs. 1 S. 1; SGB IV § 22 Abs. 1
Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge unter Heranziehung einer nach einem für allgemeinverbindlich erklärten Manteltarifvertrag geschuldeten Einmalzahlung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 20.05.2008 - S 8 R 5027/08
- LSG Bayern, 16.03.2010 - L 5 R 505/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LAG Berlin, 04.10.2002 - 6 Sa 862/02
Ermittlung des Studenlohns eines Malers; Rechtmäßigkeit der im Arbeitsvertrag …
Auszug aus LSG Bayern, 16.03.2010 - L 5 R 505/08
Die in Allgemeinverbindlichkeitserklärungen übliche Regelung hat allein die Funktion, eine mittelbare Allgemeinverbindlichkeitserklärung anderer Tarifverträge auszuschließen (vgl. Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 4. Oktober 2002, 6 Sa 862/02, Rz. 21 - zitiert nach juris).Auch ist es im Tarifvertragsrecht nicht ungewöhnlich, dass Bestimmungen eines in Bezug genommenen Tarifvertrages anzuwenden sind, obwohl diese selbst nicht mehr unmittelbar gelten oder von vornherein keine Gültigkeit haben konnten (vgl. die Nachweise im Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin, Urteil vom 4. Oktober 2002, 6 Sa 862/02, Rz. 20 - zitiert nach juris).
- BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 2007/05
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nachzahlung von Beiträgen zur …
Auszug aus LSG Bayern, 16.03.2010 - L 5 R 505/08
Dieser Rechtsprechung standen auch keine verfassungsrechtliche Bedenken entgegen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2008, 1 BvR 2007/05). - BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 10/03 R
Versicherungspflicht und Beitragshöhe bei untertariflicher Bezahlung
Auszug aus LSG Bayern, 16.03.2010 - L 5 R 505/08
Das Sozialgericht stützte sich auf die Rechtsprechung des 12. Senats des Bundessozialgericht, wonach Sozialversicherungsbeiträge nach dem "Entstehungsprinzip" zu bemessen seien und zitierte die Urteile vom 14. Juli 2004 (B 12 KR 34/03 R, B 12 KR 10/03 R und B 12 KR 7/04 R). - BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 34/03 R
Versicherungspflicht und Beitragshöhe bei untertariflicher Bezahlung
Auszug aus LSG Bayern, 16.03.2010 - L 5 R 505/08
Das Sozialgericht stützte sich auf die Rechtsprechung des 12. Senats des Bundessozialgericht, wonach Sozialversicherungsbeiträge nach dem "Entstehungsprinzip" zu bemessen seien und zitierte die Urteile vom 14. Juli 2004 (B 12 KR 34/03 R, B 12 KR 10/03 R und B 12 KR 7/04 R).